AGB
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt) gelten für die ent-geltliche Überlassung von möblierten Apartments sowie für alle damit verbundenen weiteren Leis-tungen und Lieferungen der b20 – serviced apartments bern ag (in Folge „b20“ genannt) an Gäste. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen von Gästen oder Firmenpartner widersprechen, gehen die vorlie-genden AGB vor. Im Übrigen gelten die einschlägigen Artikel des Schweizerischen Obligationen-rechts unter Ausschluss der mietvertraglichen Bestimmungen.
Vertragsabschluss
Im Anschluss an die Buchung eines Apartments – sei es über eine Buchungsplattform, direkt über die Website des b20 (www.b20.ch) oder via Telefon bzw. E-Mail – erhalten die Gäste vom b20 eine Reservationsbestätigung per E-Mail. Die definitive Buchung erfolgt aber erst mit dem erfolgrei-chen Abschluss des Identitätsprüfungsverfahrens (ID-Check) sowie durch Angabe von gültigen Kreditkarteninformationen. Sollten diese Angaben falsch oder ungültig sein, wird die Reservation aufgehoben und gilt als nichtig. Die Übermittlung der Kreditkarteninformationen erfolgt ver-schlüsselt und ist vollständig PCI-konform. Zu keinem Zeitpunkt sind die Kreditkarteninformati-onen der b20 serviced apartments bern ag bekannt.
Leistungen, Zahlungen und Preise
Im Preis inbegriffen ist die Überlassung des möblierten Apartments für den vereinbarten Zeitraum sowie deren 14-tägliche Reinigung (inkl. Wechsel von Frottee- und Bettwäsche). Weitere Leistungen seitens b20 für die Gäste werden separat verrechnet. Die Einheiten sind für 1-2 Personen vorgesehen und personalisiert (keine Übertragbarkeit an Dritte).
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein (MWST). Ohne andere Vereinbarung sind die Übernachtungs- und die Beherbergungsabgaben nicht im Preis inbegriffen.
Von der Übernachtungs- und Beherbergungsabgabe befreit sind Personen mit Wohnsitz in der Stadt Bern, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, Militärpersonen und Angehörige des Zivilschutzes im Dienst, Wochen- und Kurzaufenthalter*innen (müssen beim Einwoh-neramt gemeldet sein) und Studierende.
b20 ist berechtigt, jederzeit den Preis für die Überlassung des möblierten Apartments ge-samthaft oder anteilig im Voraus zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zah-lungstermine werden via Buchungskanal und der gewählten Rate vorgegeben. Kommen die Gäste ihrer Verpflichtung der Bezahlung nicht fristgerecht nach, ist b20 berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Gäste sind für den dem b20 daraus entstehenden Schaden haftbar.
Sofern nach Ende des Aufenthalts der Gäste im b20 noch ein offener Rechnungsbetrag 2 besteht, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens beim Abreisezeitpunkt von den Gäs-ten per Kreditkarte oder Debitkarte (EC/Maestro) zu bezahlen. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist b20 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben.
Bei jeglichem Zahlungsverzug der Gäste ermächtigen sie b20, die offenen Rechnungsbe-träge der angegeben Kreditkarte zu belasten.
Preisänderungen durch b20 bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Beherberungszeitraum
Die als temporäre Wohnlösung konzipierten Einheiten können ab 5 Tagen bis hin zu maximal ei-nem Jahr gebucht werden. Verlängerungen, die über die Gesamtfrist von einem Jahr hinausgehen, werden nur in Ausnahmefällen gewährt.
Pflichten des Gastes
Die Gäste haben bei der Reservation jeweils anzugeben und den Nachweis zu erbringen, über welchen Aufenthaltsstatus sie verfügen (Schweizer Bürgerrecht, Kurzaufenthal-ter*in, Wochenaufenthalter*in). Die Gäste nehmen davon Kenntnis, dass ihr Aufenthalts-status einen Einfluss auf den Preis hat (u.a. infolge Bezahlung der Tourismusförderungs- resp. der Beherbergungsabgabe). Sollten die gemachten Angaben nicht der Wahrheit ent-sprechen, haften die Gäste gegenüber Dritten (insbesondere gegenüber der Steuerverwal-tung der Stadt und des Kantons Bern) und halten b20 vollumfänglich schadlos.
Die Gäste verpflichten sich, das Inventar innerhalb der ersten 4 Tage ab Bezug des Apart-ments zu überprüfen. Sollten keine Schäden im Zimmer oder fehlendes oder defektes Mo-biliar gemeldet werden, übernehmen die Gäste die finanzielle Verantwortung für jegliche Schäden und Mängel.
Die Gäste verpflichten sich beim Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte mit Ver-falldatum und CVV als Garantie zu hinterlegen. Die Übermittlung der Kreditkarteninfor-mationen erfolgt verschlüsselt und ist vollständig PCI-konform. Zu keinem Zeitpunkt sind die Kreditkarteninformationen der b20 serviced apartments bern ag bekannt.Sollten all-fällige Leistungen nicht innert Frist bezahlt werden, ermächtigen sie b20 offene Rech-nungsbeträge der Kreditkarte zu belasten.
Die Gäste verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit der Einrichtung und zu Rück-sichtnahme gegenüber den anderen Mieter*innen (siehe Hausordnung).
Rauchen ist im ganzen Gebäude untersagt. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafgebühr von CHF 300.00 geahndet.
An- und Abreisezeiten
Die möblierten Apartments sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen.
Bauliche Veränderungen
Die Gäste dürfen keine baulichen Veränderungen am möblierten Apartment vornehmen.
Haustiere
In den möblierten Apartments von b20 sind keine Haustiere erlaubt. Ausnahmen können nach vor-gängiger Rücksprache mit den Verantwortlichen in Spezialfällen gewährt werden.
Haftung
Die Gäste haften gegenüber b20 für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schä-den am möblierten Apartment, die durch sie selbst oder Dritte verursacht werden.
b20 lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die von den Gästen oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Gegenständen, die durch die Gäste eingebracht werden, ist Sache der Gäste.
b20 haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertragli-cher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wird wegbedungen.
Rücktrittsrecht von b20
Ist die von b20 vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt oder andere von b20 nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmög-lich, kann b20 im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
b20 ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zu Annahme besteht, dass der Aufenthalt der Gäste im b20 die Sicherheit gefährden kann. Allfällige Schadenersatzansprüche vom b20 gegenüber den Gästen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die gewerbliche Nutzung des Apartments durch die Gäste ist nicht erlaubt.
Annulierungsbedingungen
Die Bedingungen für Annullierungen oder eine vorzeitige Abreise werden bei der Buchung der gewählten Rate angezeigt und gelten als verbindlich. Annullierungen der Buchung oder verfrühte Abreisen sind in der jeweils gewählten Rate ersichtlich und gelten als ver-bindlich.
Im Fall einer Annullierung oder bei vorzeitiger Abreise gelten die folgenden Stornofristen der jeweiligen Raten wie folgt:
- Long Stay Rate: bis 20 Tage vor Anreise, bzw. verfrühter Abreise kostenlos stornierbar
- Standard Rate: bis 14 Tage vor Anreise, bzw. verfrühter Abreise kostenlos stornierbar
- Short Stay Rate: bis 5 Tage vor Anreise, bzw. verfrühter Abreise kostenlos stornierbar
Bei Buchung der Non Refundable Rate wird der ganze Aufenthalt bei Zeitpunkt der Bu-chung fällig, bei frühzeitiger Abreise oder Stornierung vor Anreise wird keine Rückerstat-tung gewährt.
Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen von b20 und ihren Partnern in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.
b20 behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der üb-rigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.
Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von b20 zuständig.
Bern, Januar 2026